Unsere Dienstleistungen
Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten
Diese Betreuungsform steht allen Betrieben mit maximal zehn Vollzeit- oder zwanzig Teilzeit-Beschäftigten offen. Das Unternehmen entscheidet selbst, wie viel Betreuung und Beratung es benötigt - eine einfache und wirtschaftliche Option für kleine Unternehmen.
Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten
Bei der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten beraten und unterstützen der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen kontinuierlich im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Betreuung besteht aus zwei Bausteinen: Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Betreuung.
Alternative bedarfsorientierte Betreuung - BGW-Unternehmermodell
Diese Betreuungsform steht Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten in bestimmten Branchen und Regionen offen. Sie ist branchenspezifisch ausgerichtet und bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative, indem sich die Unternehmensleitung selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifiziert.