Unsere Dienstleistungen
Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten
Diese Betreuungsform steht allen Betrieben mit maximal 20 Vollzeit- oder 40 Teilzeit-Beschäftigten offen. Das Unternehmen entscheidet selbst, wie viel Betreuung und Beratung es benötigt - eine einfache und wirtschaftliche Option für kleine Unternehmen.
Alternative bedarfsorientierte Betreuung - BGW-Unternehmermodell für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten
Diese Betreuungsform steht Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten in bestimmten Branchen und Regionen offen. Sie ist branchenspezifisch ausgerichtet und bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative, indem sich die Unternehmensleitung selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifiziert.