Mit HELP FIRST haben wir einen kompetenten Partner gefunden, der bundesweit betriebliche Ersthelfer*innen und betriebliche Brandschutzhelfer*innen ausbildet.
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In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgebende ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer*innen ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.
Arbeitgebende sind verpflichtet Mitarbeiter*innen zu benennen, die als Brandschutzhelfer*in im Bereich des Betrieblichen Brandschutzes eingesetzt werden. Bei einem (nach der Gefährdungsbeurteilung beurteilten) Betrieb mit normaler Brandgefahr sind ca. 5 % und in allen anderen Betrieben 10 % der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfer*innen auszubilden.
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