Teilnahmebedingungen zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung

Hiermit erkläre ich, dass ich an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung nach § 2 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 bei dem Kooperationspartner der BGW

 

 

Mirco Glaser

Arbeits- Gesundheitsschutz

Honschaftsstraße 387

51061 Köln

teilnehme.

 

Als Teilnehmer/Teilnehmerin verpflichte ich mich, den Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 nachzukommen. Dazu gehört die persönliche Teilnahme an der Unternehmerschulung (Motivations- und Informationsmaßnahme bzw. Fortbildungsmaßnahme) alle 5 Jahre und im Bedarfsfall die Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung.

 

Die Kursgebühr pro Teilnehmer überweisen ich vor Schulungsbeginn auf das unten angegebene Konto. Darin enthalten ist die Unternehmerschulung inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung.

 

Nach dem Abschluss der Unternehmerschulung kann ich über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden.

Die sicherheitstechnische Betreuung erfolgt durch:

 

Mirco Glaser

Honschaftsstraße 387

51061 Köln

Tel. 0170/7375112,

mirco.glaser@glaser-arbeitsschutz.de

 

Monika Lucas
Christine-Petersen-Str. 13
25813 Husum
Tel. 0177/2506871
bub-lucas@online.de

 

Betreuungen, die einen Besuch im Unternehmen erfordern, werden nach Aufwand abgerechnet.

Der Auftragnehmer erstellt auf Wunsch für eine Beratung zu den folgenden Anlässen vor der Beauftragung einen Kostenvoranschlag.

Die Leistungserbringung wird nach Aufwand mit einem Stundensatz von 90,00 Euro (-15% für DBL-Mitglieder) und einer Kilometerpauschale im Falle einer Vor-Ort-Betreuung von 0,70 Euro pro Kilometer berechnet.

Anlässe einer sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung können sein:

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren,
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze und - abläufe,
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten,
  • Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen,
  • Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren.
  • Beratungen im Zusammenhang mit Lärmminderungs-, Brandschutz- und Lüftungsmaßnahmen.

Weitere Anlässe für das Tätigwerden eines Betriebsarztes können sein:

  • die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, Beurteilungen und Beratungen,
  • die grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen,
  • Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen,
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen,
  • die Häufung gesundheitlicher Probleme,
  • das Auftreten posttraumatischer Belastungszustände.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden ebenfalls gesondert abgerechnet.

Die betriebsärztliche Betreuung erfolgt im Bedarfsfall durch:

 

Helios Arbeitsmedizin

27 Standorte in Deutschland

www.helios-gesundheit.de/standorte-angebote/firmenkunden/arbeitsmedizin

Tel: 08001711111

 

ZAP Zentrum für Arbeitsmedizin und Prävention GmbH
26 Standorte in Deutschland

www.zap-arbeitsschutz.de

anfrage@zap-arbeitsschutz.de

Tel: 061345006500

 

Frau Knöpel, Monika
Dorfstraße 69
25842 Langenhorn
Tel. 0160/7430489

 

Herr Dr. Fischer, Heinrich
Herrenstraße 16
24214 Gettorf
Tel. 04346/41950

 

Das Unternehmen erklärt sein Einverständnis mit der Meldung der Betreuungsform inkl. aller Änderungen und der Schulungsereignisse durch den Kooperationspartner an die BGW.

Die Teilnahme kann jederzeit von beiden Seiten durch eine schriftliche Erklärung beendet werden.

Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage (<14 Tage vor Seminarbeginn) erfolgt keine Erstattung des Teilnahmeentgeltes. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann der Seminartermin vom Veranstalter abgesagt werden. Die Kosten werden in diesem Fall vollständig erstattet.

 


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